SCHRIFT

KettensaegeAb 1. Oktober ist es wieder soweit, die „Kettensägen-Saison" beginnt! In den letzten Jahren verging bis 1. März kaum ein Tag, an dem man nicht in Hellerau eine Kettensäge hörte und es ist zu befürchten, dass es auch in diesem Herbst und Winter nicht anders sein wird. Seit im Jahr 2010 durch ein geändertes sächsisches Naturschutzgesetz auch die Dresdner Gehölzschutzsatzung gelockert werden musste, meinen Hausbesitzer auf ihrem Grundstück mehr oder weniger alles ohne Antrag fällen oder roden zu können. Ohne Antrag heißt auch, ohne Statistik, aber „gefühlt" haben Baumfällungen in Hellerau deutlich zugenommen, wie Vereinsmitglieder uns immer wieder berichten. Schlimmer noch, nur bei Antragspflicht konnte das Umweltamt auch eine Ersatzbepflanzung fordern. Nun scheint auch das nicht mehr nötig zu sein. Verliert die Gartenstadt langsam ihr Grün?


Wer das „Informationsblatt Gehölzschutz" der Stadt Dresden einmal sehr genau liest, der wird auf etwas Unverständliches stoßen. Dort steht, dass in den durch eine eigene Satzung ausgewiesenen städtischen Denkmalschutzgebieten die dort formulierten (strengeren) Regelungen Vorrang haben. In der nachfolgenden Liste der entsprechenden Denkmalschutzgebiete taucht Hellerau jedoch nicht auf. Warum nicht? Wir stehen doch auch unter Denkmalschutz! Die Erklärung ist einfach, aber verhilft nicht gerade zur Klarheit in Punkto Gehölzschutz: Hellerau steht als „Sachgesamtheit" unter Denkmalschutz, es ist ein Flächendenkmal und zur Sachgesamtheit zählen eben nicht nur die Häuser, sondern auch Bäume, Sträucher, Hecken, Garteneinfriedungen, eigentlich alles. Eine spezielle Satzung, die das noch einmal betont, wurde anscheinend nicht als notwendig angesehen, wäre aber für das allgemeine Verständnis der Sachlage vorteilhaft gewesen.

In der Satzung für das Denkmalschutzgebiet Blasewitz/Striesen Nordost steht z.B. unter §2e: Gegenstand der Unterschutzstellung sind die parkähnlichen Gartenanlagen als ortstypischer Standort einer Einzelhausbebauung (Solitär) und sonstige, den Gebietscharakter prägende Gartenanlagen mit Vor-, Seiten- und Hof- bzw. Hausgarten einschließlich ihrer Ausstattungs- und Landschaftselemente, wie z.B. Terrassen, Pergolen, Freitreppen, Stützmauern, Schmuckelementen, Plastiken sowie Bepflanzung.
Und §3(1)fordert: Veränderungen an dem geschützten Bild bedürfen der Genehmigung.

Sollte eine solche Regel nicht auch in einer für die Gartenstadt passenden Form hier in Hellerau gelten? Tatsächlich gilt sie auch schon heute, und sogar strenger als in den anderen Denkmalschutzgebieten, sie ist nur nicht konkret in einer Satzung formuliert. Der Denkmalschutz der Sachgesamtheit Hellerau schützt das Ortsbild in umfassender Weise, auch Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen.
Was bedeutet das jetzt konkret? Die Bürgerschaft Hellerau zusammen mit dem FV Weltkulturerbe Hellerau drängen darauf, dass die Stadt auch für Hellerau eine passende Satzung erstellt. Solange es die nicht gibt, muss jeder Haus- und Gartenbesitzer selbst abwägen, ob mit seiner Maßnahme das „Bild verändert" wird oder nicht. Im Zweifelsfall sollte er lieber einmal beim Amt für Denkmalsschutz (Frau Linda Thümmler, Tel. 0351-488 8969) nachfragen. Das sächsische Denkmalschutzgesetz sieht Bußgelder bis 125.000 Euro vor. Aber bis zum Bußgeld darf es gar nicht erst kommen, denn dann wäre der Baum ja schon umgesägt.
Liebe Hellerauer, bewahrt unserer Grün und mischt Euch ein, wenn Ihr es bedroht seht!
Zitierte Satzungen und Informationsblätter sind im Anhang zu finden.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (informationsblatt_gehoelzschutz_2010.pdf)Infoblatt.pdf[Informationsblatt zum geänderten Gehölzschutz von 2010]72 KB
Diese Datei herunterladen (satzung_denkmalschutzgebiet_blasewitz_1996.pdf)satzung-blasewitz.pdf[Satzung für das Denkmalschutzgebiet Blasewitz von 1996]21 KB
Diese Datei herunterladen (satzung_erhalt_gartenstadt_hellerau_1992.pdf)erhaltungssatzung-hellerau.pdf[Erhaltungssatzung der Gartenstadt Hellerau von 1992]16 KB
Diese Datei herunterladen (satzung_gehoelzschutz_1999.pdf)satzung.pdf[DD Satzung Gehölzschutz von 1999]160 KB
Hellerau_leuchtet.jpg
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