Der interfraktionelle Antrag A0706/13 Sicherung des Gewerbestandorts am Augustusweg unter Beachtung naturschutzfachlicher Aspekte wird zurzeit in den verschiedenen Ausschüssen des Stadtrates beraten. Es handelt sich um das kleine Gewerbegebiet südöstlich des BAB Anschlusses Dresden Hellerau ( Karte )
Der Antrag der CDU/FDP sieht vor, das betroffene Gebiet, für welches in den frühen 1990er Jahren ganz bewusst vom damaligen neuen Stadtrat eine befristete Genehmigung zur gewerblichen Nutzung erteilt wurde, dauerhaft zu einem Gewerbegebiet zu erklären. Dazu müsste der B-Plan 154 von 1996, nach dem das Gebiet wieder zur Grünfläche werden würde, geändert werden und Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgelöst werden. Mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Nahtstelle zwischen dem Heller und der Jungen Heide wurde diese Option bereits 2007 bei der mit großer Mehrheit im Stadtrat beschlossenen Neufassung der Satzung LSG Dresdner Heide bewusst verworfen.
Die Argumente der Antragsteller, dass dieser Standort alternativlos sei und damit 200 Arbeitsplätze gefährdet seien, sind kaum nachvollziehbar. In geringer Entfernung gibt es ausreichend erschlossene, freie Gewerbegebiete. Die befristete gewerbliche Nutzung war den ansässigen Firmen seit 20 Jahren bekannt und in Anbetracht der geringen bis nicht vorhandenen baulichen Investitionen auf dem Gelände, das Ende offensichtlich auch erwartet worden. Bei einer Verlagerung von Arbeitsplätzen würde eventuell ein Teil für die Stadt Dresden verloren gehen, aber dann der Region zugutekommen.
Die Natur lässt sich aber nicht verlagern und braucht gerade an dieser letzten Verbindungsstelle zwischen dem Heller und der Jungen Heide wieder eine Zukunft. Das Gebiet muss zudem als Grünfläche in ein Gesamtkonzept der abschließenden Renaturierung der Bergbaugrube einbezogen werden.
Der Bürgerverein hat daher an alle Stadtratsfraktionen appelliert, den Antrag nicht zu unterstützen.