SCHRIFT

Satzung

Der "Verein Bürgerschaft Hellerau e.V." (VBH) hat am 25. September 1998 seine aktuell gültige Satzung beschlossen.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags und die Zahlungsmodalitäten werden in einer gesonderten Beitragsordnung geregelt.

  

Steuern

Spenden und Mitgliedsbeiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Als Beleg reicht üblicherweise der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg der Bank oder der Kontoauszug, falls der Mitgliedsbeitrag per Lastschriftverfahren eingezogen wurde. In einigen Fällen reicht das dem Finanzamt nicht und es fordert noch den Nachweis der Gemeinnützigkeit unseres Vereins ein, den Freistellungsbescheid. Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes für den Verein Bürgerschaft Hellerau e.V. bescheinigt uns u.a. die Gemeinnützigkeit und die Erlaubnis "Zuwendungsbestätigungen" (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

Sollte dies nicht reichen, dann stellen wir gerne auf Antrag eine Zuwendungsbescheinigung aus. Für Spenden von Firmen machen wir das obligatorisch.

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Beitragsordnung_2012.pdf)Beitragsordnung[16.03.2012]13 KB
Diese Datei herunterladen (Freistellungsbescheid_VBH_2019_bis_2021.pdf)Freistellungsbescheid[1.11.2022]590 KB
Diese Datei herunterladen (Satzung_1998.pdf)Vereinssatzung[25.09.1998]31 KB
Eingang_am_Markt.jpg
Externe Links

Copyright © 2010 - 2022 Verein Bürgerschaft Hellerau e.V.